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  • 27.07.2026

    EU – Ausweitung im CCE-Verfahren

    Irland erfüllt ab dem 1. August die Voraussetzungen zur Teilnahme

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Ab August erfüllt auch Irland die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und kann somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.

Weitere Informationen unter https://www.zoll.de.

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