Mit
Meldung vom 11. Mai informiert der Zoll darüber, dass in Lieferantenerklärungen ausschließlich die offizielle Abkürzung „MERCOSUR“ zu verwenden. Die Nennung einzelner Mitgliedstaaten allein genügt nicht. Diese müssen nicht zusätzlich aufgeführt werden, können jedoch optional in Klammern ergänzt werden.