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  • 20.05.2026

    EU-MERCOSUR-Abkommen

    Die Generalzolldirektion informiert zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Mit Meldung vom 11. Mai informiert der Zoll darüber, dass in Lieferantenerklärungen ausschließlich die offizielle Abkürzung „MERCOSUR“ zu verwenden. Die Nennung einzelner Mitgliedstaaten allein genügt nicht. Diese müssen nicht zusätzlich aufgeführt werden, können jedoch optional in Klammern ergänzt werden.

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