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11.12.2025

EUDR – erneute Verschiebung und Vereinfachungen

EU-Institutionen einigen sich im Trilog. Der Geltungsbeginn wird sich auf den 30. Dezember 2026 verschieben.

Am 4. Dezember konnte zwischen EU Parlament, Rat und Kommission eine politische Einigung zur Änderung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erreicht werden. Kernpunkte der Erleichterungen sind:

  • Die Anwendung soll nach der neuen Einigung um weitere zwölf Monate verschoben werden – für große und mittlere Unternehmen damit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027.
  • Darüber hinaus wird ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten. Das bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss. Ursprünglich war vorgesehen, dass zumindest die größeren Akteure zwingend ein Sorgfaltspflichtensystem hätten etablieren – und damit stets erneut Informationen, Unterlagen und Daten über die Herkunft ihrer Produkte sammeln – müssen.
  • Für Kleinst- und kleine Primärerzeuger aus Ländern mit niedrigem Risiko reicht eine einmalige Registrierung im EU-System und vereinfachte Sorfgaltserklärung.
  • Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnissen werden aus dem Produktumfang der EUDR ausgenommen.
  • Und nicht zuletzt hat der Rat die EU-Kommission beauftragt, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.

Die Trilogeinigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. 

Hinweis: Gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) führt die IHK Düsseldorf bis 16. Januar 2026 eine bundesweite Online-Umfrage durch. Ziel ist: die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen. 



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