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Stadt/Gemeinde |
Dudeldorf |
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Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Im Brühl und im Geden", 4. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Auf der in Rede stehenden Parzelle wurde schon vor über 30 Jahren ein Gebäude errichtet, eine entsprechende Baugenehmigung liegt hierfür vor. Das Grundstück ist bisher an die Mettericher Straße im Norden angebunden. Dieser Anschluss führt jedoch über eine private Parzelle (Gemarkung Dudeldorf, Flur 5, Flurstück 394/35), auf der sich die Kfz-Werkstatt des Grundstückseigentümers befindet. Da der Grundstückseigentümer in Erwägung zieht die Kfz-Werkstatt in den nächsten Jahren zu veräußern – und somit der notwendige Anschluss an die örtliche Verkehrsfläche entfallen könnte – soll ein Anschluss an die südlich gelegene Gartenstraße realisiert werden. Die Straßenparzelle besteht bereits, wurde jedoch aus unbekannten Gründen nie ausgebaut. Der Geltungsbereich des Plangebiets besitzt eine Größe von 1.340 m² und umfasst in der Gemarkung Dudeldorf folgende Flurstücke: Flur 5 – Flurstück 25 (tlw.) und 386/1 (tlw.). Das Plangebiet ist bereits vollständig bebaut. Die Umgebung ist wohnbaulich geprägt. Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll die Erschließung zur südlich gelegenen Gartenstraße sowie der Bestand baurechtlich gesichert werden. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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23.10.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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