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01.01.2010

Die neue Vollständigkeitserklärung erfolgreich umgesetzt


Dieser Text ist vom 01.01.2010 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Mittelstandsfreundlich, schlank und effizient durch die IHK-Organisation

Ziel der bereits in Kraft getretenen fünften Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) ist es, „Trittbrettfahren“ zu Lasten der rechtstreuen Unternehmen zu verhindern und das haushaltsnahe Erfassungssystem von Verpackungen zu sichern. Ein Kernpunkt ist die vom Gesetzgeber beschlossene Vollständigkeitserklärung (VE), die von der IHK-Organisation mittelstandsfreundlich, schlank und effizient umgesetzt wurde. Das VE-Register (www.ihk-ve-register.de) ist das zentrale Informations-, Kommunikations- und VE-Hinterlegungssystem für Unternehmen und Behörden. Bilanz wird im Rahmen der bereits diskutierten sechsten VerpackV-Novelle gezogen. Ein Zwischenbericht.
Blick zurück: In 2005 wurde rund ein Viertel aller Verkaufsverpackungen in Deutschland in Verkehr gebracht, ohne dass die verantwortlichen Unternehmen sich an den Kosten der Entsorgung dieser Verpackungen beteiligten. Neben einer Missachtung der gesetzlichen Vorschriften führte dies zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen rechtstreuen Unternehmen und „Trittbrettfahrern“. Auch das privatwirtschaftlich organisierte System der haushaltsnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen drohte zu kollabieren – mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Politik.
Nach Ansicht aller Bundesländer waren diese Probleme strukturell bedingt. Sie konnten nicht durch den Vollzug gelöst werden – es gab einfach keine belastbare Kenntnis über die von einzelnen Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungen.

Politische Lösung - Vollständigkeitserklärung (VE)
Nahe liegend wäre eine grundlegende Neuorientierung der fast zwei Jahrzehnte alten Verpackungspolitik gewesen. Die Politik jedoch wollte eine Lösung im bestehenden System – mit einer neuen Vollständigkeitserklärung (VE). Das Ziel: Eine höhere Transparenz über die von den jeweils verpflichteten Unternehmen in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge.
Als eine neutrale, wirtschaftsnahe und flächendeckende VE-Hinterlegungsstelle hielt die Bundesregierung die IHK-Organisation für am besten geeignet.

Mittelstandsfreundliche VE-Umsetzung
Die IHK-Organisation hat mit einem überzeugenden Umsetzungsvorschlag bei der Bundesregierung, im Bundestag und im Bundesrat dafür gesorgt, dass die ursprünglich potentiell 30 000 VE-pflichtigen Unternehmen drastisch entlastet wurden:
  1. Nur noch max. 4 500 Unternehmen (15 Prozent), die aber für mindestens 95 Prozent der Verpackungstonnage verantwortlich sind, müssen eine jährliche VE mit Testat abgeben.
  2. Keine VE für rund 25 000 Unternehmen (85 Prozent), die nur maximal fünf Prozent der Verpackungstonnage in Verkehr bringen.
So hat die IHK-Organisation – durchaus nach zähem Ringen – für ein Verfahren gesorgt, das schlank und mittelstands-freundlich ist, ohne die beabsichtigte Umweltwirkung zu gefährden.

Komfortable behördliche VE-Einsichtnahme
Das seit dem 2. Februar 2009 gestartete VE-Register (www.ihk-ve-register.de) ist das zentrale technische Informations-, Kommunikations- und VE-Hinterlegungssystem für die Unternehmen, Politik und Behörden. Es setzt neben der technischen VE-Hinterlegung insbesondere zwei weitere wesentliche Vorgaben der Bundesländer um: Veröffentlichung der Adressen der Unternehmen, die eine VE abgegeben haben sowie eine vollständige behördliche Einsichtnahme in die hinterlegte VE-Akte.

Der DIHK als Betreiber des VE-Registers organisiert in Absprache mit allen Ländern den Zugang für jede zuständige Landesbehörde. In zehn Bundesländern erfolgt dies über die obersten Landesumweltbehörden. In Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen muss der DIHK jeder einzelnen Vollzugsbehörde bilateral technische Einsicht in die VE der Unternehmen schaffen, die im jeweiligen Vollzugsbereich liegen. Immerhin sind dies insgesamt rund 430 behördliche Mitarbeiter; zurzeit sind rund zwei Drittel angeschlossen, die übrigen werden im Herbst dieses Jahres an Bord sein. Damit kann jede Behörde – wie politisch gewünscht und gesetzlich beschlossen – im Detail überprüfen, wie viele Verpackungen ein Unternehmen in Verkehr gebracht und bei dualen Systemen und/oder in Branchenlösungen lizenziert hat.

Fünfte VerpackV-Novelle greift
Seit dem 1. Mai 2009, der gesetzlichen VE-Hinterlegungs-Deadline, haben bereits mehr als 2 000 Unternehmen eine VE veröffentlicht; viele wurden noch bis Ende 2009 erwartet. Da die erste VE-Hinterlegung noch nach alter Gesetzgebung erfolgt, wonach der Handel und die Verpackungshersteller letztmals in sehr hohem Maße selbst eine VE abgeben können, wird die nächste VE – zum 1. Mai 2010 für das Kalenderjahr 2009 – aussagekräftiger sein, weil mehr Unternehmen (Erstinverkehrbringer) selbst eine VE abgeben müssen.

Dr. Armin Rockholz

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