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  • 01.05.2006

    Das Taxi- und Mietwagengewerbe im Umbruch

    Von der Kraftdroschke auf dem Weg zum Taxi-Dienstleister

  • Foto: Elke Arnoldy
    Standortpolitik

    Elke Arnoldy

    Tel.: 0651 9777-921
    arnoldy@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.05.2006 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Kaum ein Verkehrsmittel bietet dem Kunden so viel Flexibilität für seine Mobilität wie das Taxi und der Mietwagen. An 365 Tagen im Jahr stehen die Chauffeure rund um die Uhr für die Beförderung von Tür zu Tür zur Verfügung. Für diesen Service gibt es keinerlei staatliche Unterstützung. Während das Taxigewerbe in das Korsett eines über vierzig Jahre alten gesetzlichen Ordnungsrahmens eingeschnürt ist, breitet sich die Konkurrenz in Form des Mietwagenverkehrs immer weiter aus. Besonders kritisch ist dabei das gewerbliche Engagement mancher gemeinnütziger Organisation zu bewerten.

In Baden-Württemberg werden die Taxen immer bunter. Die rund 4 400 Taxen im Südweststaat unterliegen nach einem Beschluss des zuständigen Landesministeriums nicht mehr der Farbvorgabe „hell-elfenbein“. Künftig haben die Taxiunternehmer damit die Wahl, ob ihre Fahrzeuge in quietschgrün, nachtblau oder knallgelb erscheinen. Ein Feldversuch unter Befragung von 2 800 Fahrgästen hatte ergeben, dass die Kunden ein Taxi in erster Linie am Dachschild und nicht an der Lackierung erkennen. Tendenzen in Richtung freie Farbwahl gibt es auch in anderen Bundesländern. Per Einzelausnahmegenehmigung findet sich mehr Farbe in der Taxiwelt auch in Niedersachsen, in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein.

Das ist seit Jahren ein erster zaghafter Ansatz, den strikt reglementierten und bis ins Detail geregelten Markt der Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen zu reformieren. Ob die eher zweitrangige Frage der Taxifarbe hier der richtige Ansatz war, wird sich erst im Lauf der Zeit zeigen. Schließlich verabschiedet man sich damit im Taxigewerbe von einem Markenzeichen, während viele Unternehmen und Organisationen mühsam versuchen, sich nach außen ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben.

Deregulierung des abgeschotteten Taximarktes an der Zeit
Nicht angepackt wurden bislang die für die Zukunftsfähigkeit des Verkehrsmittels Taxi entscheidenden Themen. Kaum ein Markt ist gesetzlich noch vergleichbar stark abgeschottet wie das Taxigewerbe. Jeder Taxiunternehmer benötigt eine Konzession, also die Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde. Taxikonzessionen sind in den meisten größeren deutschen Städten kontingentiert und stellen daher einen erheblichen Wert dar. Für jedes eingesetzte Fahrzeug wird eine eigene Konzession benötigt. Wer nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf der Warteliste der Ämter stehen will, muss anderweitig in den Besitz einer Genehmigung gelangen.

In der Praxis wird zu diesem Zweck ein ganzes Unternehmen einschließlich Konzession und Fahrzeug erworben. Die Konzession wird damit letztlich – gegen den Willen des Gesetzgebers – doch marktfähig. Pech hat, wer mehrere Fahrzeuge nebst Konzessionen besitzt und zur Anpassung seines Unternehmens an geänderte Rahmenbedingungen seinen Betrieb wieder verkleinert und eine Konzession abgeben möchte. Es ist nur noch zulässig, den Betrieb als Paket einschließlich aller Konzessionen zu veräußern, und zwar an einen Käufer! Sonst bleibt nur noch die Rückgabe der Konzession an die Genehmigungsbehörde ohne Erlös!

Zuletzt bestanden in den Jahren 1992 und 2004 Bestrebungen, eine Deregulierung des Taxiwesens anzugehen. Das Vorhaben wurde aber wegen heftiger Abwehrkämpfe von Teilen des Gewerbes verworfen. Die Taxiunternehmer fürchten vor allem die Konkurrenz durch Mietwagen.

Taxiverkehr unterscheidet sich vom Mietwagenverkehr vor allem dadurch, dass sich das Taxi auf behördlich zugelassenen Taxistandplätzen bereithalten darf und dem Taxifahrer die Unterwegsaufnahme von Fahrgästen gestattet ist. Mietwagen unterliegen zudem nicht der Bindung an die behördlich genehmigten Taxitarife. Auch müssen Mietwagen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, soweit sie nicht vom Betriebssitz während der Fahrt per Funk/Handy einen Folgeauftrag erhalten.

In der Realität ist die Zeit über diese klare Abgrenzung bereits zum Teil hinweggegangen. Mietwagenunternehmen mit großen Fahrzeugflotten zeigen mittlerweile in zahlreichen Städten unter Namen wie „Minicar“, „Callcar“ oder „Citycar“ Präsenz. Sie können den Nachteil der Rückkehrpflicht durch die Vermittlung von Aufträgen über ihre Funkzentralen teilweise kompensieren.

Belegt wird der Trend durch die Zahlen der neuesten Sondererhebung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Danach ging die Zahl der Taxiunternehmen zwischen März 2000 und Dezember 2004 bundesweit um 10,3 Prozent auf 22 882 zurück. Damit setzte sich der negative Trend der vier vorangegangen Jahre fort. Dagegen blieb der Bestand an genehmigten Taxen und Mietwagen mit knapp 80 000 Fahrzeugen in der Summe nahezu konstant. Zu erklären ist dies mit dem zeitgleichen Wachstum der Mietwagenunternehmen. Mit ihrer in vier Jahren um 13 Prozent auf fast 26 000 Fahrzeuge angewachsenen Kapazität haben die Mietwagen zu Lasten des Taxigewerbes mittlerweile fast ein Drittel Marktanteil erworben.

Gemeinnützige Konkurrenz verschärft Wettbewerbssituation
Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung haben zahlreiche gemeinnützige Organisationen mit ihren Fuhrparks. Mietwagenverkehre stellen für diese vielfach ein zusätzliches Standbein zur Quersubventionierung nicht kostendeckend zu erbringender sozialer Leistungen dar. Wer Rettungsdienste betreibt und Altenpflege durchführt, wer Essen auf Rädern verteilt und Schüler befördert, der verfügt über einen Fuhrpark, der sich im Prinzip auch zur allgemeinen Personenbeförderung eignet. Unbestritten ist das soziale Engagement dieser Hilfsorganisationen.

Durch den Status der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung steuerlich begünstigt, verfügen sie jedoch über einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber dem gewerblichen Mietwagenunternehmen: Ein derartiger Zweckbetrieb muss weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer bezahlen. Es ist nicht zuletzt das Bestreben der Industrie- und Handelskammern (IHKs), im Interesse ihrer Mitglieder aus dem gewerblichen Taxen- und Mietwagenbereich darauf zu achten, dass die Spielregeln eines fairen Wettbewerbs eingehalten werden. Schließlich regelt das Gesetz, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu den gewerblichen Mietwagenunternehmen nicht stärker in Konkurrenz treten darf, als es zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Leider zeigt sich dabei regelmäßig die Unzulänglichkeit des geltenden Rechts. So sind beispielsweise die Grenzen zwischen einem Transport nach vorangegangener Betreuungsleistung und schlichtem gewerblichen Personenverkehr in der Praxis oft nur schwer zu ziehen. Hier muss der Gesetzgeber für mehr Rechtssicherheit durch klarere Abgrenzung sorgen.

Aber nicht nur deshalb erscheint endlich eine umfassende Novellierung des Personenbeförderungsrechts geboten, die auch die nicht mehr zeitgemäße strikte Trennung von Taxen- und Mietwagenverkehren auflöst.

Dem Thema Qualität mehr Platz einräumen
Im Zusammenhang mit einer Neuordnung sollte von Seiten des Gesetzgebers zugleich der Rahmen für mehr Qualität bei der Beförderungsleistung gesetzt werden. Schon jetzt versuchen zahlreiche Taxizentralen – in vielen Fällen in Kooperation mit den örtlichen IHKs – verbesserte Qualitätsstandards am Markt durchzusetzen. Fakt ist aber, dass hier noch erhebliche Potenziale liegen. Das gilt beispielsweise für Orts- und Sprachkenntnisse der Chauffeure. So müssen Taxi- und Mietwagenfahrer zwar zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) eine so genannte Ortskundeprüfung ablegen. Der zuständige Fachausschuss von Bund und Ländern vertritt aber die Auffassung, dass diese nach geltendem Recht auch unter Hinzuziehung eines Dolmetschers abgelegt werden darf. Fahrer von Mietwagen in Orten mit weniger als 50 000 Einwohnern müssen noch nicht einmal diese Ortskundeprüfung ablegen. Der Leidtragende ist im Zweifelsfall der Fahrgast.

Ohne grundlegende Änderungen wird sich die zum Teil desolate Situation des Kraftdroschkengewerbes nicht verbessern. Mit einem neuen Ordnungsrahmen besteht die Chance, dass bundesweit der Einstieg in ein Personenbeförderungssystem mit mehr Freiheit für den Unternehmer und einer zugleich verbesserten Qualität für den Kunden auf den Weg gebracht werden kann.
Jörg Schneider

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