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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Damflos

Bezeichnung des Plans

Großer Röder - 2. Änderung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Im Bebauungsplan „Großer Röder“ i. d. F. der 1. Änderung ist auf der Parzelle Nr. 350, Flur 2 ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Baugrenze festgesetzt. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die beiden nördlich angrenzenden Grundstückseigentümer beabsichtigen das Flurstück anteilsmäßig zu erwerben und als Gartenfläche zu nutzen. Der Bebauungsplan soll dahingehend durch die 2. Änderung modifiziert werden. Die gesamte Fläche im Geltungsbereich der 2. Änderung beträgt 747 qm und wird sich zukünftig wie folgt auf die angrenzenden Grundstücke verteilen:
a) Teilfläche West ca. 279 qm aus Gemarkung Damflos, Flur 2 Nr. 350
b) Teilfläche Ost ca. 468 qm aus Gemarkung Damflos, Flur 2 Nr. 350.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Änderung ist der Planurkunde zu entnehmen. Sie bezieht sich auf das Flurstück 350, Flur 2 der Gemarkung Damflos.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

29.09.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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