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Stadt/Gemeinde |
Damflos |
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Bezeichnung des Plans |
Großer Röder - 2. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Im Bebauungsplan „Großer Röder“ i. d. F. der 1. Änderung ist auf der Parzelle Nr. 350, Flur 2 ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Baugrenze festgesetzt. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die beiden nördlich angrenzenden Grundstückseigentümer beabsichtigen das Flurstück anteilsmäßig zu erwerben und als Gartenfläche zu nutzen. Der Bebauungsplan soll dahingehend durch die 2. Änderung modifiziert werden. Die gesamte Fläche im Geltungsbereich der 2. Änderung beträgt 747 qm und wird sich zukünftig wie folgt auf die angrenzenden Grundstücke verteilen: a) Teilfläche West ca. 279 qm aus Gemarkung Damflos, Flur 2 Nr. 350 b) Teilfläche Ost ca. 468 qm aus Gemarkung Damflos, Flur 2 Nr. 350. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Änderung ist der Planurkunde zu entnehmen. Sie bezieht sich auf das Flurstück 350, Flur 2 der Gemarkung Damflos. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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29.09.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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