Stadt/Gemeinde |
Dahnen |
Bezeichnung des Plans |
Solarpark Dahnen |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Ein Investor beabsichtigt auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Dahnen eine erdgebundene Photovoltaikanlage zu errichten. Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, sowohl der Solarmodule als auch der Nebenanlagen wird auf 3,50 m begrenzt. Die Mindesthöhe der Module von 0,8 m dient der ausreichenden Belichtung der Vegetation unterhalb der Modultische. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt und mit Schafen beweidet oder gemäht werden. Das Gelände wird eingezäunt. Die Gehölze werden zum Erhalt festgesetzt, wodurch Habitate für Vögel und Insekten erhalten bleiben. Aufgrund von Abständen zwischen den Modulreihen sowie dem Abstand zwischen den Modulreihen und dem Zaun wird die eingezäunte Fläche nicht vollständig durch PV-Module überdeckt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-arzfeld.de |
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22.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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