Existenzgründung und Unternehmensförderung
Lea Hebel
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Nach der CLP-Verordnung müssen chemische Stoffe seit dem 1. Dezember 2010 an die ECHA gemeldet werden. Ziel der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse zu gewährleisten.
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html