Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • CLP-Verordnung

  • Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Lea Hebel

    Tel.: 0651 9777-531
    hebel@trier.ihk.de

  • CLP-Verordnung

    Nach der CLP-Verordnung müssen chemische Stoffe seit dem 1. Dezember 2010 an die ECHA gemeldet werden. Ziel der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse zu gewährleisten.

    Nähere Informationen finden Sie unter:
    https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html

Seitenfuß