Die beteiligten bzw. bewilligenden Mitgliedstaaten Slowenien und Bulgarien erfüllen ab dem 21.07.2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und können somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.
Quelle: www.zoll.de
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