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  • 08.12.2025

    CBAM – Übergangsphase endet

    Ab 1. Januar 2026 tritt die CBAM-Regelphase in Kraft. Daraus folgen Änderungen bei der Zollanmeldung.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Die deutsche Zollverwaltung hat mit ALTAS-Info 0881/2025 die ab 1. Januar für CBAM-Waren erforderlichen Unterlagencodierungen veröffentlicht.

Achtung: Zollanmeldungen für CBAM-Waren, die ohne die erforderlichen Unterlagencodierungen abgegeben und bis einschließlich 31.12.2025 nicht zollrechtlich angenommen wurden, können ab dem 01.01.2026 nicht angenommen bzw. müssen zurückgewiesen werden.
Um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, sollten Anmeldungen im Jahr 2025 deshalb nur dann erfolgen, wenn eine Annahme noch vor dem Jahreswechsel realistisch ist!

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