Das im Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz erhielt dort nicht die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz wird nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gehen, wo man versuchen wird, einen Kompromiss zu finden.
Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Hiermit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, welche Deutschland jedoch bereits bis Ende 2021 hätte umsetzen müssen.