Dabei ist die BIK-Förderung nach wie vor in zwei thematische Module unterteilt. Modul 1 zur Vermeidung von Treibhausgasen in der gesamten Industrielandschaft richtet sich an Industrieunternehmen, die ihre Treibhausgasemissionen mittels Innovationen und/oder Forschungsprojekten im Unternehmen senken wollen. Modul 2 zur Vermeidung von Treibhausgasen u.a. mittels Carbon Capture and Utilization (CCU), Carbon Capture and Storage (CCS), oder Direct Air Capture richtet sich an Industrieunternehmen, die nur schwer CO₂-Emissionen bei Produktionsabläufen vermeiden können (u.a. Zement- und Kalkindustrie, Grundstoffchemie, Glas- und Keramikindustrie, thermische Abfallbehandlung).
Die aktuelle dritte Ausschreibungsrunde betrifft konkret Projekte zur industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien (Modul 1 - Teilmodul 3 und Modul 2 - Teilmodul 2).
Für beide Module gelten in dieser Ausschreibungsrunde folgende Förderbestimmungen:
- Industrielle Forschung: 50 % Förderintensität, maximal 35 Mio. Euro
- Experimentelle Entwicklung: 25 % Förderintensität, maximal 25 Mio. Euro
- Vorhabensbezogene Durchführbarkeitsstudien: 50 % Förderintensität, maximal 8,25 Mio. Euro
- KMU: 10 % Aufschlag für mittelständische, bzw. 20 % Aufschlag für kleine Unternehmen
Das zweistufige Auswahlverfahren erfordert zunächst eine ausführliche Projektskizze, die bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden kann, mit anschließender Antragstellung bis zum 7. März 2027.
Das Gesamtfördervolumen der BIK bis 2030 beträgt 3,3 Mrd. Euro. Alle Informationen zur Förderung finden sich hier.