In einer neu veröffentlichten Guideline erläutert der französische Zoll die korrekte Anwendung der Transitverfahren T1 und T2 im Rahmen des französischen Smart Boarder Prozesses. Sowohl die Transitververfahren von Frankreich nach/durch das Vereinigte Königreich als auch umgekehrt, vom Vereinigten Königreich nach/durch Frankreich, werden dargelegt.
Informationen der deutschen Zollverwaltung zur Teilnahme am Versandverfahren sind unter www.zoll.de zu finden.
International
Gudrun Wewering
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