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  • 29.03.2021

    Brexit - Zoll in Frankreich veröffentlicht Guideline zu Transitverfahren

    T1/T2

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

In einer neu veröffentlichten Guideline erläutert der französische Zoll die korrekte Anwendung der Transitverfahren T1 und T2 im Rahmen des französischen Smart Boarder Prozesses. Sowohl die Transitververfahren von Frankreich nach/durch das Vereinigte Königreich als auch umgekehrt, vom Vereinigten Königreich nach/durch Frankreich, werden dargelegt.

Informationen der deutschen Zollverwaltung zur Teilnahme am Versandverfahren sind unter www.zoll.de zu finden.

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