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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Stadt Bitburg

Bezeichnung des Plans

Nr. 97 "Stahler Weg" - 1. Änderung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Zur Realisierung einer geplanten Wohnbebauung in einem der drei Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ ist der rechtskräftige Bebauungsplan einer ersten Änderung zu unterziehen. Zur Realisierung einer Bebauung mit einer angemessenen Grundstücksausnutzung und Verdichtung sowie zur Schaffung notwendigen Wohnraums in räumlicher Nähe zur Kernstadt möchte die Stadt Bitburg für den Geltungsbereich eine Anpassung der Grundflächenzahl vornehmen. Hierdurch entsteht die Möglichkeit, neben der vorhandenen Bebauung, insgesamt zwei Doppelhäuser mit jeweils 4 Wohneinheiten und zugehörigen Stellplätzen zu errichten.

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ aufzustellen. Der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bitburg Stahl, westlich der B 51. Somit befindet es sich außerhalb der eigentlichen Kernstadt, jedoch innerhalb eines bereits baulich entwickelten Gebietes. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ umfasst eine Fläche von ca. 4.700 m² auf den folgenden Flurstücken: Gemarkung Bitburg, Flur 9, Flurstücke 138/78, 138/79, 138/80; 138/81, 138/82. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ beziehen sich auf die textlichen Festsetzungen.

Plandokumente und Informationen

www.bitburg.de


Rückmeldefrist an IHK

13.03.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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