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Stadt/Gemeinde |
Stadt Bitburg |
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Bezeichnung des Plans |
Nr. 63 "Masholderer Höhe" - 1. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Auf einem Teilbereich des Gewerbegebiets ist seit langem ein Kfz-Meisterbetrieb ansässig. Dieser beabsichtigt u. a. kleinteilige Erweiterungen an den bestehenden Gebäuden. Diesem Vorhaben steht der Umstand entgegen, dass die bereits bestehenden baulichen Anlagen die festgesetzte Baugrenze des derzeit gültigen Bebauungsplans Nr. 63 „Masholderer Höhe“ teilweise deutlich überschreiten, was durch die vorliegende Änderung legitimiert werden soll. Zur Verwirklichung der angestrebten Betriebserweiterungen und einer damit verbundenen nachhaltigen Standortsicherung des ortsansässigen Betriebes beabsichtigt die Stadt Bitburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und infolgedessen eine Änderung des Bebauungsplans durchzuführen. Der Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Rand des Bitburger Stadtteils "Masholder" und umfasst lediglich die Gewerbegrundstücke des betreffenden Kfz-Meisterbetriebs, für welche die vorliegende Bebauungsplanänderung vorgesehen ist. Der Änderungsbereich umfasst die Parzellen in der Gemarkung Bitburg, Flur 9, Flurstücke 19/11, 286/10, 286/11, 286/12, 398/5, 400/6, 400/9, 400/10, 400/11, 400/16, 400/15, 401/4, 401/5, 413/3, 414/7, 415/8 sowie 416/13 und umfasst eine Größe von rund 1,8 ha. |
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Plandokumente und Informationen |
www.bitburg.de |
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13.03.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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