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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Bettingen

Bezeichnung des Plans

"Liesenberg - 2. Teilfgebiet" - 2. Änderung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Bettingen möchte zwei innerörtliche Wiesenflächen innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans zu Wohnbauflächen entwickeln. Da die Baugrundstücke vollständig bebaut sind und die Nachfrage in der Ortsgemeinde weiterhin groß ist, hier insbesondere eine Innenentwicklung in gut erschlossener Lage erfolgen kann und die Flächen für die Entwicklung zur Verfügung stehen, hat sich der Ortsgemeinde zur Entwicklung dieser Fläche entschieden. Eine Bebauung wird sich in das umgebende Ortsbild einfügen können und stellt eine sinnvolle Nachverdichtung dar.

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Ortslage, innerhalb des Bebauungsplans „Liesenberg II“ zwischen Ortslage und Talstraße. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt: Im Norden, Westen und Süden durch öffentliche Grünflächen und im Osten durch die angrenzende Wohnbau- und Straßenflächen. Der Geltungsbereich umfasst in Flur 4, Gemarkung Bettingen, die Flurstücke 60/18 und 60/19 sowie einen kleinen Teil des Flurstücks Nr. 60/35, der als Fußweg dient. Der Geltungsbereich hat eine Größe von insgesamt rund 1.707m².

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK


25.06.2026

Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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