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Stadt/Gemeinde |
Bettingen |
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Bezeichnung des Plans |
"Liesenberg - 2. Teilfgebiet" - 2. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Bettingen möchte zwei innerörtliche Wiesenflächen innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans zu Wohnbauflächen entwickeln. Da die Baugrundstücke vollständig bebaut sind und die Nachfrage in der Ortsgemeinde weiterhin groß ist, hier insbesondere eine Innenentwicklung in gut erschlossener Lage erfolgen kann und die Flächen für die Entwicklung zur Verfügung stehen, hat sich der Ortsgemeinde zur Entwicklung dieser Fläche entschieden. Eine Bebauung wird sich in das umgebende Ortsbild einfügen können und stellt eine sinnvolle Nachverdichtung dar. Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Ortslage, innerhalb des Bebauungsplans „Liesenberg II“ zwischen Ortslage und Talstraße. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt: Im Norden, Westen und Süden durch öffentliche Grünflächen und im Osten durch die angrenzende Wohnbau- und Straßenflächen. Der Geltungsbereich umfasst in Flur 4, Gemarkung Bettingen, die Flurstücke 60/18 und 60/19 sowie einen kleinen Teil des Flurstücks Nr. 60/35, der als Fußweg dient. Der Geltungsbereich hat eine Größe von insgesamt rund 1.707m². |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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25.06.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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