Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Bundes- und Landesraumordnung anzupassen. Als Instrumente stehen der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung, z. B. Abrundungs- oder Gestaltungssatzungen, zur Verfügung.
Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt (siehe Web-Link). Die Regelungsmöglichkeiten der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) werden detailliert in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt.
In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in allen Planungsebenen beteiligt und vertritt dort die Interessen der regionalen Wirtschaft. Mit der Abgabe von Stellungnahmen setzt sich die IHK dabei für eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie ein und bemüht sich darum, Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche auszuschließen.
Neben Informationen über den Gang der Verfahren bietet die IHK ihren Mitgliedsunternehmen auch Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden, etwa in Fällen der
- heranrückenden Wohnbebauung an vorhandene gewerbliche Betriebe
- Überplanung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete
- Planung und Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter Downloads im Merkblatt „IHK und Bauleitplanung".