Stadt/Gemeinde |
Badem |
Bezeichnung des Plans |
4. Änderung "IGZ Badem der VG Kyllburg" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Der rechtswirksame Bebauungsplan "IGZ Badem der VG Kyllburg" vom Juli 1999 des Zweckverbandes "IGZ Badem der VG Kyllburg" soll im Rahmen der 4. Änderung in Bezug auf die Festsetzungen der Gebäudehöhen angepasst werden. Aufgrund der Ansiedlungsabsichten einer Firma bedarf es einer erneuten Anpassung des Bebauungsplanes. Die Firma möchte auf einer Teilfläche des Flurstückes Flur 42, Nr. 33/2 eine Produktionshalle errichten, in der auch 2-geschossige Häuser zusammengebaut werden können. Hierfür ist eine maximale Gebäudehöhe von rd. 16,0 m erforderlich. Das Flurstück ist laut Bebauungsplan des IGZ Badem im Gewerbegebiet dem Bereich GE4 zuzuordnen. Das geplante Vorhaben überschreitet die hier zulässige Trauf- und Firsthöhe und ist somit nach den jetzigen Festsetzungen nicht zulässig. |
Plandokumente und Informationen |
www.bitburgerland.de |
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05.09.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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