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  • Badem, Bebauungsplan 4. Änderung "IGZ Badem der VG Kyllburg"

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Stadt/Gemeinde

Badem

Bezeichnung des Plans

4. Änderung "IGZ Badem der VG Kyllburg"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Der rechtswirksame Bebauungsplan "IGZ Badem der VG Kyllburg" vom Juli 1999 des Zweckverbandes "IGZ Badem der VG Kyllburg" soll im Rahmen der 4. Änderung in Bezug auf die Festsetzungen der Gebäudehöhen angepasst werden.
Aufgrund der Ansiedlungsabsichten einer Firma bedarf es einer erneuten Anpassung des Bebauungsplanes. Die Firma möchte auf einer Teilfläche des Flurstückes Flur 42, Nr. 33/2 eine Produktionshalle errichten, in der auch 2-geschossige Häuser zusammengebaut werden können. Hierfür ist eine maximale Gebäudehöhe von rd. 16,0 m erforderlich.
Das Flurstück ist laut Bebauungsplan des IGZ Badem im Gewerbegebiet dem Bereich GE4 zuzuordnen. Das geplante Vorhaben überschreitet die hier zulässige Trauf- und Firsthöhe und ist somit nach den jetzigen Festsetzungen nicht zulässig.

Plandokumente und Informationen

www.bitburgerland.de


Rückmeldefrist an IHK

05.09.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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