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IHK Trier


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  • 29.09.2025

    “BAFA-Roadshow" zum LkSG am 28. Oktober in der IHK für Rheinhessen

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland.

  • Foto: Jan Heidemanns
    International & Wein

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    heidemanns@trier.ihk.de

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert, bieten Ihnen Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren:

•    Welche gesetzlichen Pflichten müssen Sie gegenüber Ihren Kunden erfüllen – und welche nicht?
•    Was bedeutet der risikobasierte Ansatz im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der Praxis?
•    Welche Empfehlungen gibt das BAFA im Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen?
•    Welche Unterstützungsangebote stellt das BAFA Unternehmen zur Verfügung?

Wann: Dienstag, 28. Oktober 2025, 10 bis 12 Uhr
Wo: IHK für Rheinhessen, Mainz

Nähere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:

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