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IHK Trier


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  • Ausbildungsnachweis/Berichtsheft

  • Foto: Thomas Mersch
    Ausbildung

    Thomas Mersch

    Tel.: 0651 9777-340
    Fax: 0651 9777-305
    mersch@trier.ihk.de

    Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

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    Fax: 0651 9777-305
    thomas@trier.ihk.de

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    Petra Scholz

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    scholz@trier.ihk.de

Jeder Auszubildende hat über die gesamte Ausbildung kontinuierlich ein Berichtsheft zu führen, das in Form und Inhalt als Ausbildungsnachweis geeignet ist. Das Berichtsheft stellt sachlich und pädagogisch einen Eckpfeiler des Ausbildungsprozesses dar.

Mit dem Serviceportal Bildung hat die IHK-Organisation eine bundesweite Plattform geschaffen, die neben anderen Leistungen rund um die Ausbildung die komfortable Führung eines digitalen Berichtsheftes ermöglicht und über Zusatztools den pädagogischen Stellenwert des Nachweises erweitert. Das digitale Berichtsheft kann, zunächst von Auszubildenden des ersten Lehrjahres, nach Anmeldung kostenfrei genutzt werden. Eine Einführung in die Plattform mit Hinweisen zur Anmeldung und zum Handling dieser komfortablen Lösung erhalten Sie unter: https://meine.ihk.de/kontakt.

Die Einführung des digitalen Ausbildungsnachweises hat es erforderlich gemacht, die Standards der Berichtsheftführung an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Trier hat in seiner Sitzung am 28. September 2021 die aktualisierten Vorgaben verabschiedet.

Die angepassten Regelungen sehen vor, dass neben der digitalen Form des Ausbildungsnachweises im Serviceportal Bildung die bisher praktizierten Varianten der Berichtsheftführung weiter fortgeführt werden können. Die IHK Trier empfiehlt ausdrücklich das Führen eines wöchentlichen oder monatlichen Ausbildungsnachweises. Die Entscheidung, welche Form konkret zum Einsatz kommen soll, trifft der Ausbildungsbetrieb.

Die detaillierten Standards haben wir für Sie im „Merkblatt zum Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheft)“ zusammengefasst und als Download bereitgestellt.

In den „Anlagen zum Merkblatt über das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheft)“ finden Sie detaillierte Beispiele für verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von Berichten, sofern nicht die digitale Form des Ausbildungsnachweises des Serviceportals Bildung genutzt wird. Darüber hinaus enthält die Anlage eine Mustervorlage für ein Deckblatt eines Ausbildungsnachweises sowie für die Dokumentation von Sichtvermerken im Falle von minderjährigen Auszubildenden.

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