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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Arzfeld

Bezeichnung des Plans

"Ausstellungsgelände"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die OG Arzfeld beabsichtigt das ehem. Bahngelände (heute Messe- und Ausstellungsgelände) künftig zu einem „Handwerkerpark“ zu entwickeln und hierfür einen rechtskräftigen Bebauungsplan, vorrangig mit Ausweisung eines Mischgebiets aufzustellen. Ziel ist - neben Wohnbebauung - die Schaffung eines sog. „Handwerkerparks“, die der Unterbringung von Geschäfts- und Bürogebäuden, Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie sonstige Betrieb, die sich in einem Mischgebiet finden lassen, zulässig sind.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortslage Arzfeld und ist durch die Straße „Zum Bahnhof“ sowie die Straße „Am Wald“ an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Südwestlich befindet sich das Plangebiet „Eckelsbach“ (derzeitige in der Entwurfsphase), welches zukünftig auch aus dieser Richtung eine Erschließung des Plangebietes „Ausstellungsgelände“ zulässt. Derzeit ist das Plangebiet als brachliegende Grünfläche mit vereinzelten asphaltierten Flächen zu beschreiben, welches durch landwirtschaftliche Flächen im Nordosten sowie Südwesten begrenzt wird. Im Nordwesten befindet sich Waldflächen. Im Südosten grenzt unmittelbar an das Plangebiet das alte Bahnhofsgebäude der Ortsgemeinde Arzfeld. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ausstellungsgelände“ hat eine Größe von ca. 3,0 ha und umfasst die Grundstücke Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstück-Nummern: 64/29 und 64/30.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

06.03.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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