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Onlineveranstaltung
  • Arbeitsrecht in Luxemburg: Recht auf digitale Nichterreichbarkeit

    Praxisnaher Überblick über die wesentlichen Anforderungen der neuen Regelung an Arbeitgeber in Luxemburg

  • Extern

    Christina Grewe

    Tel.: (06 51) 9 75 67-11
    grewe@eic-trier.de

Referent
• Daniel Nerl, Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Partner 
GSK Stockmann S.A., Luxembourg      
https://gsk-lux.com/en/ 

Zum Thema:  
Mit Gesetz vom 28. Juni 2023 wurde in Luxemburg eine Regelung bezüglich des Rechts auf digitale Nichterreichbarkeit eingeführt. Diese Regelung verpflichtet Arbeitgeber in Luxemburg bis zum 1. Juli 2026 ein System einzuführen, das die Einhaltung des Rechts der Arbeitnehmer auf digitale Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gewährleistet. Das unternehmens-interne System zur Umsetzung des Rechts auf Nichterreichbarkeit muss zwingend in einer schriftlichen Richtlinie festgehalten werden und die praktischen Modalitäten und technischen Maßnahmen zur Trennung von digitalen Geräten im Unternehmen aufzeigen. Zudem sind Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen sowie Entschädigungsregelungen für außergewöhnliche Fälle, in denen das Recht auf digitale Nichterreichbarkeit ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann, vorzusehen. Die Einhaltung der Vorgaben soll künftig von der Inspection du Travail et des Mines kontrolliert und Regelverstöße sollen sanktioniert werden. 
Das Webinar verschafft einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Anforderungen der neuen Regelung an Arbeitgeber in Luxemburg und informiert gezielt über die in der Praxis umzusetzenden Maßnahmen sowie die Relevanz des Rechts auf digitale Nichterreichbarkeit für Führungskräfte. 

Die Veranstaltung ist kostenpflichtig!


Weitere Informationen finden Sie
hier

Anmeldeschluss 18.06.2026

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