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Präsenzveranstaltung
  • „Arbeitsrecht in Luxemburg: Flexibilisierung der Arbeitszeit“

    Fundierter und praxisnaher Überblick über die beiden in Luxemburg gängigen Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit.

  • Extern

    Christina Grewe

    Tel.: (06 51) 9 75 67-11
    grewe@eic-trier.de

Die Vorgaben zur Flexibilisierung der Arbeitszeit sind in der EU nationalstaatlich geregelt. Im Großherzogtum wurden die gesetzlichen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zuletzt 2019 angepasst. Luxemburger Unternehmen können zur Vermeidung von Überstunden entweder einen Arbeitszeitorganisationsplan aufstellen, der sich für den Schichtdienst gut eignet, oder das deutlich flexiblere Gleitzeitmodell einsetzen. Die Referenzperiode im Rahmen derer Überstunden bei einem Gleitzeitmodell ausgeglichen werden können, ist auf maximal vier Monate verkürzt worden. Zudem gibt es in Luxemburg Zeitsparkonten, die Arbeitnehmer zum Beispiel zum Ansparen eines Sabbatjahres nutzen können. Darüber hinaus sehen auch Tarifverträge unter Umständen spezielle Regelungen zur Arbeitszeit vor. Sind Überstunden nicht zu vermeiden, müssen diese in Luxemburg per Gesetz oder aufgrund tarifvertraglicher Bestimmungen mit einem Aufschlag oder mit Freizeitausgleich kompensiert werden. Das gleiche gilt für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Auch nationalstaatlich geregelt sind innerhalb der EU die Vorgaben zum jährlichen Erholungsurlaub. Neben dem Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub und Urlaub als familiären Gründen gibt es in Luxemburg eine Vielzahl von Sonderurlauben.
Die Veranstaltung verschafft einen fundierten und praxisnahen Überblick über die beiden in Luxemburg gängigen Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, spezielle tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit sowie den Umgang mit Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit. Informationen zum jährlichen Erholungsurlaub sowie zur Telearbeit runden das Programm ab. Weitere Informationen finden Sie hier

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