Stadt/Gemeinde |
Alsdorf |
Bezeichnung des Plans |
"Aufm Petersjunk" (Sondergebiet Photovoltaik) |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
In seiner Sitzung vom 09.09.2025 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik – Aufm Petersjunk“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nordöstlich der Ortslage Alsdorf, südöstlich von Wolsfeld und nordwestlich von Meckel. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,8 ha und das Sondergebiet, das zu einem Großteil landwirtschaftlich genutzt wird, von ca. 9,81 ha. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich im Norden und Osten eine durchgängige Gehölzstruktur, welche vollständig erhalten wird. Folgende Grundstücke werden durch den Geltungsbereich beansprucht: Gemarkung Alsdorf Flur 3, Flurstücke 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51 und 52. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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19.11.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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