|
Stadt/Gemeinde |
Alsdorf |
|
Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Hinter Schäfershaus" |
|
Art des Plans |
Bebauungsplan |
|
Beschreibung |
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan möchte die OG Alsdorf eine innerörtliche Wiesenfläche, die bereits auf allen Seiten durch Bebauung (Nord, Ost und West) bzw. Siedlungsnutzung (Süd) umgrenzt ist, zu einer Wohnbaufläche entwickeln. Die Fläche wurde im Bebauungsplan Alsdorf Teilgebiet „Im Brühl“ als landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzt. Der Bebauungsplan wurde jedoch am 16.12.2010 wieder aufgehoben. Da die Nachfrage nach Wohnbauland in der Ortsgemeinde weiterhin groß ist, hier insbesondere eine Innenentwicklung in gut erschlossener und zentraler Lage erfolgen kann und die Flächen zur Verfügung stehen hat sich der Ortsgemeinderat zur Entwicklung dieser Fläche entschieden. Eine Bebauung wird sich an der Nachfrage nach Mietwohnraum orientieren und sich in das umgebende Ortsbild so gut wie mögliche einfügen können. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt: Im Norden, Osten und Westen durch die Bebauung der benachbarten Grundstücke; im Süden durch einen Pferdehof mit Weideflächen. Der Geltungsbereich umfasst in Flur 4 die Flurstücke 62/3, 62/11 und 62/8. Er hat eine Größe von rund 0,6 ha. Die genaue Abgrenzung des Neubaugebietes ergibt sich aus der Planzeichnung. |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
07.07.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!