|
Stadt/Gemeinde |
Aach |
|
Bezeichnung des Plans |
"Neweler Straße" - Ergänzungssatzung |
|
Art des Plans |
Bebauungsplan |
|
Beschreibung |
Am nordwestlichen Ortsrand, in Verlängerung der Bebauung an der "Neweler Straße" soll durch eine Ergänzungssatzung die Voraussetzung für eine Fortsetzung der talseitigen Bebauung der "Neweler Straße" geschaffen werden. Eine dem Außenbereich zugeordnete gemeindeeigene Parzelle (teilweise) soll nun dem Innenbereich zugeordnet werden, um Baugenehmigungen auf Basis des § 34 BauGB erteilen zu können. Es erfolgt ein Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Ergänzungssatzung. Der Geltungsbereich der Satzung hat eine Größe von rund 1.598 m² und umfasst das Flurstück 141/2 (teilw.), Flur 7 in der Gemarkung Aach. |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
09.03.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!