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IHK Trier


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  • 31.08.2007: Keine vergabefremde Kriterien bei öffentlichen Aufträgen

    IHK-Arbeitsgemeinschaft verweist auf negative Erfahrungen anderer Bundesländer

  • Foto: Dr. Matthias Schmitt
    Standortpolitik

    Dr. Matthias Schmitt

    Tel.: 0651 9777-901
    schmitt@trier.ihk.de

Gegen eine Berücksichtigung von vergabefremden Angeboten bei öffentlichen Aufträgen hat sich die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz in einer Stellungnahme gegenüber dem Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Der vorliegende Gesetzesentwurf widerspreche der von der Bundesregierung mit dem Ziel einer höheren Mittelstandsfreundlichkeit angestrebten Verschlankung des Vergaberechts. Das öffentliche Auftragswesen dürfe nur die Regel beinhalten, nach denen öffentliche Auftragsgeber ihren Bedarf an Waren und Dienstleistungen so wirtschaftlich wie möglich decken können. Werden Kriterien für die Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot erweitert, führe dies zu einer Verteuerung der Beschaffungen. Hinzu komme, dass die Beschaffungsvorgänge komplizierter und intransparenter würden.

Als wichtiges Argument gegen die Einführung der so genannten „Tariftreue“ bei öffentlichen Aufträgen führen die rheinland-pfälzischen IHKs die negativen Erfahrungen anderer Bundesländer ins Feld. So habe das Berliner Tariftreuegesetz keinerlei positive Auswirkungen auf die Entwicklung der dortigen Beschäftigungsverhältnisse. Das Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen im Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2002 sei auf Grund „erheblicher Mängel bei der Durchführung und erwiesene Wirkungslosigkeit“ wieder aufgehoben worden. Das gleiche Schicksal habe das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Land Sachsen-Anhalt ereilt. Grund war, dass einerseits die Belastungen für Bieter und betroffene öffentliche Auftraggeber die Bauvorhaben verteuerten und daher weniger Aufträge vergeben wurden.
Andererseits gab es auch Umsetzungsdefizite, insbesondere im Bereich von Kalkulationsüberlegungen und Tarifkontrollen.

Aus europarechtlicher Sicht bezweifelt die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfes mit der im Europäischen Recht verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Insgesamt belegen nach Auffassung der rheinland-pfälzischen IHKs die bisherigen Erfahrungen, dass im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens allgemein politische Ziele nicht durchgesetzt werden können. Damit erweise sich das Vergaberecht als unbrauchbare Grundlage für die Durchsetzung derartiger Ziele.

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