Gegen eine Berücksichtigung von vergabefremden Angeboten bei
öffentlichen Aufträgen hat sich die IHK-Arbeitsgemeinschaft
Rheinland-Pfalz in einer Stellungnahme gegenüber dem
Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Der vorliegende
Gesetzesentwurf widerspreche der von der Bundesregierung mit dem Ziel
einer höheren Mittelstandsfreundlichkeit angestrebten Verschlankung des
Vergaberechts. Das öffentliche Auftragswesen dürfe nur die Regel
beinhalten, nach denen öffentliche Auftragsgeber ihren Bedarf an Waren
und Dienstleistungen so wirtschaftlich wie möglich decken können.
Werden Kriterien für die Entscheidung über das wirtschaftlichste
Angebot erweitert, führe dies zu einer Verteuerung der Beschaffungen.
Hinzu komme, dass die Beschaffungsvorgänge komplizierter und
intransparenter würden.
Als wichtiges Argument gegen die Einführung der so genannten
„Tariftreue“ bei öffentlichen Aufträgen führen die
rheinland-pfälzischen IHKs die negativen Erfahrungen anderer
Bundesländer ins Feld. So habe das Berliner Tariftreuegesetz keinerlei
positive Auswirkungen auf die Entwicklung der dortigen
Beschäftigungsverhältnisse. Das Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei
öffentlichen Aufträgen im Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember
2002 sei auf Grund „erheblicher Mängel bei der Durchführung und
erwiesene Wirkungslosigkeit“ wieder aufgehoben worden. Das gleiche
Schicksal habe das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im
Land Sachsen-Anhalt ereilt. Grund war, dass einerseits die Belastungen
für Bieter und betroffene öffentliche Auftraggeber die Bauvorhaben
verteuerten und daher weniger Aufträge vergeben wurden.
Andererseits gab es auch Umsetzungsdefizite, insbesondere im Bereich von Kalkulationsüberlegungen und Tarifkontrollen.
Aus europarechtlicher Sicht bezweifelt die IHK-Arbeitsgemeinschaft
Rheinland-Pfalz die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfes mit der im
Europäischen Recht verankerten Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit.
Insgesamt belegen nach Auffassung der rheinland-pfälzischen IHKs die
bisherigen Erfahrungen, dass im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens
allgemein politische Ziele nicht durchgesetzt werden können. Damit
erweise sich das Vergaberecht als unbrauchbare Grundlage für die
Durchsetzung derartiger Ziele.
Standortpolitik
Dr. Matthias Schmitt
Tel.: 0651 9777-901
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