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IHK Trier


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2.1 Bruttowertschöpfung (BWS) zu Herstellungspreisen nach Wirtschaftsbereichen und Verwaltungsbezirken in Mio. EUR

2023

Verwaltungsbezirk Insgesamt Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei produzierendes
Gewerbe

zusammen
produzierendes
Gewerbe

darunter
verarbeitendes
Gewerbe
produzierendes
Gewerbe

darunter
Baugewerbe
Stadt Trier 5368 8 1200 731 196
Landkreis Bernkastel-Wittlich 4107 70 1698 1106 321
Eifelkreis Bitburg-Prüm 3367 111 1457 889 271
Landkreis Vulkaneifel 2245 41 804 518 174
Landkreis Trier-Saarburg 3377 66 1077 524 317
Verwaltungsbezirk Dienstleistungsbereiche

zusammen
Dienstleistungsbereiche

darunter
Handel, Gastgewerbe und Verkehr
Dienstleistungsbereiche

darunter
Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister
Dienstleistungsbereiche

darunter
öffentliche und private Dienstleister
Stadt Trier 4159 1086 1008 2065
Landkreis Bernkastel-Wittlich 2338 674 803 862
Eifelkreis Bitburg-Prüm 1799 456 712 630
Landkreis
Vulkaneifel
1400 348 395 657
Landkreis Trier-Saarburg 2234 643 866 725
Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Statistische Berichte, Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1992 und 1994 bis 2023, Berechnungsstand: Februar 2025
Bruttowertschöpfung (BWS)
Die Bruttowertschöpfung umfasst den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Sie ergibt sich als Differenz zwischen den Produktionswerten und den Vorleistungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Die BWS ist zu Herstellungspreisen bewertet, berücksichtigt also die empfangenen Gütersubventionen, nicht jedoch die zu zahlenden Gütersteuern. Die Aufsummierung der in den einzelnen Wirtschaftsbereichen ermittelten BWS ergibt die gesamtwirtschaftliche "unbereinigte BWS". Durch Abzug der unterstellten Bankgebühr, die als gesamtwirtschaflticher Vorleistungsverbrauch zu interpretieren ist, erhält man die "bereinigte BWS".
Schematische Darstellung
Produktionswert zu Herstellungspreisen
-
Vorleistungen zu Anschaffungspreisen
=
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (unbereinigt)
-
Unterstellte Bankgebühr
=
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (bereinigt)
+
Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen
=
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen
-
Abschreibungen
=
Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen

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