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1. Arbeitsvertrag

Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der individuelle Arbeitsvertrag (individuele arbeidsovereenkomst), der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. In den Niederlanden können Arbeitsverträge in mündlicher und schriftlicher Form abgeschlossen werden. Es wird jedoch die Schriftform empfohlen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer schriftlich zumindest die folgenden wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses mitteilen:
  • Personalien der Vertragsparteien
  • Arbeitsplatz - werkplek
  • Funktion des Arbeitnehmers - funktie
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit - werktijd
  • Arbeitsentgelt – brutoloon
  • Probezeit - proeftijd
  • Urlaub - vakantie
  • Kündigungsfristen
  • Bezugnahme auf anwendbare Tarifabkommen (CAO)
Die Probezeit beträgt in den Niederlanden bei unbefristeten Verträgen oder befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren maximal zwei Monate. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen von weniger als zwei Jahren ist die Dauer der Probezeit auf einen Monat beschränkt.
Der gesetzliche Mindesturlaub in den Niederlanden beträgt 24 Arbeitstage. Das Urlaubsgeld (vakantiegeld) ist gesetzlich festgelegt und beträgt acht Prozent vom Jahreseinkommen.

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