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IHK Trier


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01.03.2007: Im Zweifel für die (Eigentums-)Freiheit

Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz lehnen geplante Ausweitung und Verschärfung des Denkmalschutzes ab

Denkmalschutz ist nicht nur kulturhistorisch wertvoll, sondern auch ein wichtiger Faktor bei der Attraktivierung von Wirtschaftsstandorten – insbesondere in den historischen Innenstädten. Das stellt die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Landesgesetzes zur Änderung des Denkmalschutz- und Pflegegesetzes fest.

Allerdings lehnen die IHKs den kürzlich vom Kulturministerium vorgelegten Gesetzesentwurf ab. Zwar sehen die Kammern einige begrüßenswerte Ansätze bei der Verkürzung von Bearbeitungszeiträumen durch die Denkmalschutzbehörden. Die geplante Aufnahme eines unkonkreten Umgebungsschutzes in das Gesetz, die Unterschutzstellung unbeweglicher Kulturdenkmäler kraft Gesetzes und eine neue Verpflichtung für Vorhabenträger, die Kosten von Nachforschungen und Ausgrabungen einschließlich der Dokumentation unter bestimmten Voraussetzungen zu tragen, führen aber zu einem insgesamt negativen Votum der IHKs.

„Denkmalschutz darf nicht dazu führen, dass eine zeitgemäße Nutzung von Kulturdenkmälern im Sinne eines ‚lebendigen Denkmals’ unmöglich oder zumindest unwirtschaftlich gemacht wird“, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Trier. „Wir müssen darauf achten, dass der weit reichende Schutz von Denkmälern und die damit verbundenen Eingriffe in das Eigentum nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um echte Kulturdenkmäler handelt“, stellt Arne Rössel, Vorsitzender der IHK-Arbeitsgemeinschaft, klar, „In diesem Spannungsfeld gilt es immer wieder abzuwägen und im Zweifel für die grundgesetzlich garantierte Eigentumsfreiheit zu entscheiden. Das haben wir mit unserer ablehnenden Stellungnahme getan.“


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