Allerdings lehnen die IHKs den kürzlich vom Kulturministerium
vorgelegten Gesetzesentwurf ab. Zwar sehen die Kammern einige
begrüßenswerte Ansätze bei der Verkürzung von Bearbeitungszeiträumen
durch die Denkmalschutzbehörden. Die geplante Aufnahme eines
unkonkreten Umgebungsschutzes in das Gesetz, die Unterschutzstellung
unbeweglicher Kulturdenkmäler kraft Gesetzes und eine neue
Verpflichtung für Vorhabenträger, die Kosten von Nachforschungen und
Ausgrabungen einschließlich der Dokumentation unter bestimmten
Voraussetzungen zu tragen, führen aber zu einem insgesamt negativen
Votum der IHKs.
„Denkmalschutz darf nicht dazu führen, dass eine zeitgemäße Nutzung von
Kulturdenkmälern im Sinne eines ‚lebendigen Denkmals’ unmöglich oder
zumindest unwirtschaftlich gemacht wird“, sagt Arne Rössel,
Hauptgeschäftsführer der IHK Trier. „Wir müssen darauf achten, dass der
weit reichende Schutz von Denkmälern und die damit verbundenen
Eingriffe in das Eigentum nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um
echte Kulturdenkmäler handelt“, stellt Arne Rössel, Vorsitzender der
IHK-Arbeitsgemeinschaft, klar, „In diesem Spannungsfeld gilt es immer
wieder abzuwägen und im Zweifel für die grundgesetzlich garantierte
Eigentumsfreiheit zu entscheiden. Das haben wir mit unserer ablehnenden
Stellungnahme getan.“