Gefördert werden nun Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (bisher: bis zu 249 Mitarbeiter). Sie müssen nachweisen, dass sie wegen der Coronakrise Kurzarbeit anmelden mussten oder einen erheblichen Umsatzeinbruch erlitten haben.
Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Neben dem bisher schon gezahlten Zuschuss von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung wird nun auch das Brutto-Gehalt des Ausbilders übernommen – gedeckelt auf 4000 Euro zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale.
Neu eingeführt wurde ein „Lockdown-II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern. Antragsberechtigt sind Betriebe, die wegen coronabedingter behördlicher Anordnung ihre Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang ausführen dürfen, die Ausbildung aber an mindestens 30 Tagen fortgesetzt haben. Die Förderung beträgt einmalig 1000 Euro, der Antrag ist bis zum 31. Juli 2021 zu stellen.
Ziel des Zuschusses für Prüfungsvorbereitungslehrgänge ist es, Auszubildende noch stärker für einen erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung zu unterstützen. Dazu werden im Jahr 2021 Ausbildungsbetriebe, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind, mit einem Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge entlastet. Der Lehrgang muss im Zeitraum zwischen dem 18. März 2021 und 31. Dezember 2021 begonnen und abgeschlossen worden sein.
Der Zuschuss beträgt für jeden Auszubildenden einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang, maximal jedoch 500 Euro. Er wird nur bei regelmäßiger Teilnahme ausgezahlt. Der Antrag ist bis spätestens 31. März 2022 zu stellen.
Genauere Informationen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten inklusive der Links zu den Antragsverfahren finden Sie unter https://www.ihk-trier.de/p/Zuschuss-5-20596.html