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IHK Trier


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  • 01.07.2020

    Wo guter Rat nicht teuer ist

    Unsere Mission: Beratung zum Ausbildungserfolg

  • Foto: Thomas Mersch
    Ausbildung

    Thomas Mersch

    Tel.: 0651 9777-340
    Fax: 0651 9777-305
    mersch@trier.ihk.de

    Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

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    Foto: Petra Scholz
    Ausbildung

    Petra Scholz

    Tel.: 0651 9777-320
    Fax: 0651 9777-305
    scholz@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.07.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Die Ausbildungsberatung stellt eine zentrale Aufgabe der IHK Trier im Geschäftsbereich „Ausbildung“ dar. Nach vielen Jahren der personellen Kontinuität gibt es nun Neuigkeiten zu vermelden: Normann Burg ist im Juni nach fünfundzwanzig Jahren als Ausbildungsberater für kaufmännische Berufe in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet worden. Seinen Platz übernommen hat Petra Scholz, in vielen Ausbildungsbetrieben schon seit langem als passgenaue Ausbildungsvermittlerin bekannt. „Mit Frau Scholz wird das Team der Ausbildungsberatung mit einer im Ausbildungsbereich schon sehr erfahrenen Kraft ergänzt, die durch ihre bisherige Tätigkeit bereits in viele Unternehmen hinein hervorragend vernetzt ist“, freut sich Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Bereichs Ausbildung. Komplettiert wird das Team durch die bewährten Berater Thomas Mersch und Jürgen Thomas.

Einen Ansprechpartner für jeden Beruf
Parallel zur personellen Veränderung wurde auch die Zuordnung der rund 1500 Ausbildungsbetriebe auf die drei Berater angepasst. Petra Scholz wird die Bereiche Gastronomie und Tourismus, die Bau- und Veranstaltungsbranche sowie die Versicherungs- und Dienstleistungsunternehmen betreuen. Thomas Mersch vereint die kaufmännische und gewerblich-technische Ausbildungsberatung für die Industriebetriebe nun in einer Hand. Darüber hinaus berät er die Speditions- und Logistikbranche, die Medien- und IT-Unternehmen sowie einige kleinere Berufsgruppen wie Tierpfleger oder Floristen. Jürgen Thomas zeigt sich weiterhin verantwortlich für alle Handelsunternehmen, die Banken und die Immobilienbranche. „Mit dieser Aufteilung verfolgen wir das Ziel, für unsere Ausbildungsbetriebe eine noch klarere Zuordnung zu schaffen. So wird künftig jeder Betrieb nur noch einen Ausbildungsberater als Ansprechpartner haben“, sagt Petra Scholz.

Kontakt zu Unternehmen, Azubis, Ausbildern, Schulen und Eltern
Die Hauptaufgaben der Ausbildungsberater sind die Überwachung von Berufsausbildung und Umschulung sowie die Förderung der an der Berufsbildung Beteiligten durch Beratung. Dies wurde auch durch das zum Beginn des Jahres neu gefasste Berufsbildungsgesetz bestätigt.
Beraten werden auf der einen Seite die Ausbildenden und Ausbilder. Die Berater stellen beispielsweise fest, ob Ausbildungsstätte und Ausbilder überhaupt zum Ausbilden geeignet sind. Kommt es zu einem Ausbildungsverhältnis geht es um Aspekte wie Methodik, Einsatz von Lehr- und Lernmitteln, um pädagogische Grundsätze und später um das Thema Prüfungen. Die Arbeit der Berater beschränkt sich aber nicht nur auf die Hilfestellung der Betriebe, im Fokus stehen genauso Erziehungsberechtigte, Berufsschulen und nicht zuletzt die Auszubildenden selbst. Gerade der direkte persönliche Kontakt zu den Auszubildenden liegt dem Ausbildungsberaterteam besonders am Herzen. Ein noch relativ neues Instrument sind in diesem Zusammenhang Beratungstage in den Berufsbildenden Schulen. „Mit der Einführung dieser Beratungstage, die wir an jeder Schule in der Region in regelmäßigem Abstand durchführen, ist es aus unserer Sicht gut gelungen, die Hemmschwelle, die für Auszubildende vor einer Kontaktaufnahme mit der IHK besteht, stark abzubauen“, stellt Jürgen Thomas zufrieden fest.
Denn weiterhin ist das Thema Mediation bei Problemen in der Ausbildung eine zentrale Aufgabe für das Team der Ausbildungsberater. „Hier geht es zunächst darum, dass wir uns einen möglichst umfassenden Überblick über die Lage verschaffen, um dann in einem nächsten Schritt mit den Beteiligten Ansätze zu finden, wie die angespannte Ausbildungssituation wieder gelöst werden kann“, verdeutlicht Thomas Mersch die Vorgehensweise. Oft gelingt es schon mit wenig Aufwand, die Unstimmigkeiten zu beseitigen. „Ziel ist es dabei immer, einen drohenden Ausbildungsabbruch zu vermeiden“, sagt Mersch. Eine wichtige Funktion in diesem Zusammenhang spielen dabei aus Sicht der Ausbildungsberater die „Zehn goldenen Regeln für die duale Berufsausbildung“. „Werden diese Regeln von den Beteiligten konsequent befolgt, so ist die Grundlage für eine gute Berufsausbildung bereits gelegt“, ergänzt Petra Scholz.

Hoher Beratungsbedarf in Corona-Zeiten
Während die gesetzlichen Bestimmungen für die Ausbildungsberatung seit vielen Jahren unverändert gelten, wird der Arbeitsalltag der Berater doch auch immer stark von den jeweiligen Gegebenheiten am Ausbildungsmarkt bestimmt. „Während die erste Phase meiner rund achtzehnjährigen Tätigkeit als Berater davon geprägt war, dass einer im Vergleich zu heute viel größeren Menge an Schulabgängern ein vergleichsweise geringes Angebot an Ausbildungsplätzen gegenüber stand, so bestand in den letzten Jahren die besondere Herausforderung, Betriebe bei der Suche nach geeigneten Bewerbern zu unterstützen“, beschreibt Jürgen Thomas. So sei früher das Anwerben von neuen Ausbildungsbetrieben und -plätzen ein wichtiger zusätzlicher Arbeitsschwerpunkt gewesen, während in der jüngeren Vergangenheit das Marketing für die duale Berufsausbildung bei den potenziellen Auszubildenden und deren Eltern von immer größerer Bedeutung gewesen ist.
Dass die Tagesaktualität die Arbeit der Ausbildungsberatung in hohem Maße mitbestimmt, hat sich auch gerade in den vergangenen Monaten gezeigt. Denn die Corona-Pandemie hat alle an der Ausbildung Beteiligten mit einer so noch nie dagewesenen Situation konfrontiert und dadurch einen hohen Beratungsbedarf erzeugt. Die Gespräche mit den Ausbildern und Auszubildenden fanden zumeist telefonisch statt. Auch wurden Betriebsbesuche per Videokonferenz durchgeführt und somit die unterschiedlichsten Wege der Kommunikation genutzt. „Unser Ziel ist es, auch hier alle Ausbildungsunternehmen und ihre Auszubildenden bestmöglich zu unterstützen, damit alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse erhalten bleiben beziehungsweise erfolgreich abgeschlossen werden können – und auch in diesem Jahr trotz der schwierigen Umstände möglichst viele neue Verträge zu Stande kommen“, ist sich das Beraterteam einig.
Jürgen Thomas


Die 10 goldenen Regeln für die duale Berufsausbildung

Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Den Auszubildenden dürfen nur Tätigkeiten übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Auszubildende sind nicht verpflichtet, Arbeiten durchzuführen, die mit ihrer Ausbildung nicht in Zusammenhang stehen.

Weisungsrecht
Die Auszubildenden haben den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden oder sonstigen Weisungsberechtigten erteilt werden.

Bereitstellung von Ausbildungsmitteln
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ausbildungsnachweise
Schriftliche Ausbildungsnachweise müssen die Auszubildenden ordnungsgemäß und regelmäßig führen. Der Ausbildungsbetrieb muss genügend Zeit innerhalb der Ausbildungszeit für das Schreiben der Nachweise zur Verfügung stellen.

Berufsschulpflicht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen. Die rechtlichen Regeln sehen eine Möglichkeit zur Befreiung vom Berufsschulunterricht – auch bei betrieblichen Engpässen – nicht vor.

Zusätzliche Pflichten zur Freistellung
Neben der Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht sind alle Auszubildenden zusätzlich freizustellen an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten einmal in der Woche oder bei Blockunterricht mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen pro Schulwoche sowie an dem Arbeitstag unmittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung.

Anmeldung und Freistellung für Prüfungen
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen.

Urlaubsgewährung
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Haben Auszubildende Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinander folgende Werktage umfassen.

Ausbildungszeugnis
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.

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