Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 einer Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung zugestimmt. Die Regelung wird um drei Jahre bis Ende 2023 verlängert. Für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien ermöglicht die „Westbalkanregelung“ die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland unabhängig von deren Qualifikation (nicht gültig bei reglementierten Berufen), insofern ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Die Verordnung sieht ein Kontingent von 25.000 Zustimmungen pro Jahr vor.
Den detaillierten Beschluss finden Sie hier.