Aktuell werden Unternehmen mit Schreiben per Post vom Deutschen Marken- und Patentamtes (DPMA) aufgefordert, zum Teil hohe Summen für die Registrierung von Marken auf ausländische Konten zu überweisen. Die Betrüger treten dabei angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin auf und nutzen im Briefkopf das Logo des DPMA sowie die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums in Berlin.
Das DPMA teilt in einer Pressemeldung mit, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren generell weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden.
Grundsätzlich weist die IHK Trier ihre Mitglieder darauf hin, sich jede Rechnung genau anzusehen und nur diejenigen Rechnungen zu bezahlen, bei denen sicher bekannt ist, dass der Rechnungssteller tatsächlich Geld fordern darf.
Betroffene Unternehmen sollten die Polizei einschalten und darüber hinaus eine Kopie der betrügerischen Rechnung an das DPMA senden.
Recht und Steuern
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