Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

Freie Plätze vorhanden
Icon: Webinar
Webinar
  • Von der Theorie zur Praxis: Was Unternehmen jetzt über die EU KI-Verordnung wissen müssen

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

Die EU KI-Verordnung, auch bekannt als EU AI-Act, ist ein umfassendes Regelwerk zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und Transparenz von KI-Systemen zu gewährleisten und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre KI-Systeme und -Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den neuen Vorschriften zu entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, die Gewährleistung der Transparenz von KI-Algorithmen und die Einhaltung ethischer Standards.

Am 23.05.2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr haben Sie Gelegenheit, an einem spannenden Webinar teilzunehmen! Die IHK Trier und die Arbeitsgemeinschaft IHK Rheinland-Pfalz laden Sie herzlich ein, sich umfassend über den EU AI-Act zu informieren. Unsere Referenten, Jonas Wöll, Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt bei der DIHK und Johanna Klingen, Associate in der Praxisgruppe Data.Law bei Arqis, Düsseldorf,  werden Ihnen nicht nur einen Überblick über die Verordnung geben, sondern auch Best Practice Beispiele aus der Beratungspraxis vorstellen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Experten zu stellen und wertvolle Einblicke zu gewinnen.

Melden Sie sich bis zum 22.05.2025  hier  an und sichern Sie sich Ihren Platz!

Einloggen zum Webinar können Sie sich über diesen Link. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, die App zur Teilnahme herunterzuladen, alternativ können Sie auch direkt über einen Internetbrowser teilnehmen. Sie müssen anschließend Ihren Namen eingeben und können Ihre Audio- und Videoeinstellungen vornehmen.

Um unangenehme Störgeräusche zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Mikrofon auszuschalten und nur dann zu aktivieren, wenn Sie eine Wortmeldung haben. Gerne können Sie auch die Handmeldungs- und Chatfunktion verwenden. Wir bitten Sie außerdem, Ihre Kamera für die gesamte Veranstaltung zu deaktivieren.

Weitere Hinweise zur Verwendung von MS Teams finden Sie unter Downloads.

Seitenfuß