Die Europäische Kommission gewährt den vietnamesischen Behörden eine Übergangsfrist hinsichtlich der Verwendung der nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (blau statt grün). Diese Übergangsfrist gilt für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit einem guillochierten Überdruck in Blau mit einer Seriennummer von AA000001 bis AA100000 bis zur Verfügbarkeit konformer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 der AB-Serie bis zum 31. Dezember 2020. Diese können in der EU ausnahmsweise als gültiger Präferenznachweis anerkannt werden, sofern keine anderen Gründe dagegenstehen.
Weitere Informationen unter www.zoll.de.
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Gudrun Wewering
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