Mit Schreiben vom 20.10.2020 gibt das BMF bekannt, dass mit Luxemburg eine Verständigungsvereinbarung getroffen wurde, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Luxemburg behandelt werden können. Die Vereinbarung vom 7.10.2020 ersetzt die Vereinbarung vom 3.4.2020. Weitere Informationen bietet das
BMF-Schreiben.