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  • 27.12.2021

    VK - Neuerungen im Güterverehr mit der EU ab dem 1. Januar 2022

    Registrierung im Goods Vehice Movement Service (GVMS) erforderlich

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Um auch im neuen Jahr weiterhin Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales) über einen Grenzort befördern zu können, ist bis zum 1. Januar 2022 eine Registrierung im Goods Vehicle Movement Service (GVMS) erforderlich.

Hierzu hat die britische Regierung auf ihrer Internetseite ein Merkblatt veröffentlicht. Außerdem gibt ein detailliertes Handbuch für Speditionen, Frachtführer und Fahrer unter anderem Hinweise, welche Dokumente beim Warentransport zwischen der EU und Großbritannien benötigt werden, welche neuen Regeln für das Verkehrsmanagement an Häfen und welche neuen Grenzkontrollverfahren gelten.

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