Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • VG Wittlich-Land OG Heidweiler, 37. Einzelfortschreibung Flächennutzungspan und Aufstellung Bebauungsplan "Änderung SO Versandhandelsbetrieb in Gewerbebetrieb"

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    Fax: 0651 9777-505
    ebel@trier.ihk.de

    Foto: Henry Erbel
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Henry Erbel

    Tel.: 0651 9777-531
    Fax: 0651 9777-505
    erbel@trier.ihk.de

    Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

    Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    Fax: 0651 9777-505
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de



Stadt/Gemeinde

VG Wittlich-Land und OG Heidweiler

Bezeichnung des Plans

37. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan "Änderung SO Versandhandelsbetrieb in Gewerbebetrieb"

Art des Plans

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Beschreibung

Im Bereich des Plangebietes und ehemaligen Bundeswehr-Depots an der südlichen Gemarkungsgrenze Heidweilers besteht seit 2011 auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung eine Kennzeichnung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Versandhandelsbetrieb.
Ebenso existiert bereits ein Bebauungsplan „SO – Versandhandelsbetrieb“. Anstelle eines Versandhandelsbetriebs hat sich zwischenzeitlich ein metallverarbeitender Betrieb angesiedelt, der am Standort Trapezbleche verarbeitet und vertreibt.

Plandokumente und Informationen

www.vg-wittlich-land.de


Rückmeldefrist an IHK

29.12.2024


Ansprechpartner IHK Trier

Henry Erbel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!

Ihre Daten sind erfolgreich eingetroffen. Vielen Dank.

Hier können Sie Ihre Anmerkungen hinterlassen

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Seitenfuß