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  • VG Gerolstein, OG Kerschenbach, „In der Wieselsbach“, Teilfortschreibung Flächennutzungsplan SO Freiflächen-Photovoltaikanlage

  • Foto: Wilfried Ebel
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    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
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Stadt/Gemeinde

VG Gerolstein, OG Kerschendbach

Bezeichnung des Plans

Teilfortschreibung Bereich "In der Wieselsbach" - SO Freiflächen-Photovoltaik

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Die Firma Trianel aus Aachen beabsichtigt, auf der Gemarkung Kerschenbach im Flur 2 eine Freiflächen- Photovoltaikanlage (FF-PVA) mit einer Gesamtgröße von 18,64 ha zu errichten. Im Zuge der Planung werden ca. 16,31 ha (SO-Fläche) einer bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland) in einen Solarpark überführt. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist für die Errichtung solcher Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der
Verbandsgemeinde Gerolstein stellt für diesen Bereich eine Landwirtschaftsfläche dar. Daher ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Der VG-Rat der VG Gerolstein sieht mit den vorliegenden Planunterlagen die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde für Teilbereiche der OG Kerschenbach vor. Gegenstand der Änderungsplanung ist die Neudarstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik im Zusammenhang mit der Bebauungsplanaufstellung „Freiflächenphotovoltaikanlage – In der Wieselsbach“ der OG Kerschenbach.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

20.07.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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