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IHK Trier


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  • VG Bitburger Land, OG Niederstedem, 38. Änderung Flächennutzungsplan SO Batteriespeicher und Bebauungsplan OG Niederstedem „Auf Roth“ (SO Batteriespeicher)

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

    Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

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    Claudia Molitor

    Tel.: 0651 9777-921
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Stadt/Gemeinde

Niederstedem

Bezeichnung des Plans

"Auf Roth" - Sondergebiet Batteriespeicher

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Niederstedem beabsichtigt die Ausweisung eines Sondergebietes für einen Batteriegroßspeicher auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der Ortslage Niederstedem und der bestehenden Umspannanlage Niederstedem. Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan geändert werden mit dem Ziel der Darstellung einer Sonderbaufläche Batteriespeicher.

Ziel der Flächennutzungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Batteriegroßspeicher (BESS = Battery Energy Storage System) einschließlich der erforderlichen technischen Nebenanlagen zu schaffen. Im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der damit verbundenen fluktuativen Energieerzeugung bedarf es zum Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch sowie der Erhaltung der Netzstabilität der Umsetzung von Speicheranlagen. Mit fortschreitender Energiewende werden Speicher immer wichtiger für die Stabilisierung des Stromnetzes.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

30.12.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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