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IHK Trier


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  • VG Bernkastel-Kues, Teilbereich Brauneberg/Wintrich, 3. Änderung 7. TFS Flächennutzungsplan SO Windenergie

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

    Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

    Foto: Claudia Molitor
    Standortpolitik

    Claudia Molitor

    Tel.: 0651 9777-921
    molitor@trier.ihk.de



Stadt/Gemeinde

VG Bernkastel-Kues / OG Brauneberg u. Wintrich

Bezeichnung des Plans

3. Änderung der 7. TFS FNP Sondergebiet "Windenergie"

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Es werden im Zuge der 3. Änderung zwei weitere Sondergebiete im Bereich Wintrich sowie Brauneberg-Wintrich im Umfang von 16,2 ha ausgewiesen. Der räumliche Änderungsbereich der vorliegenden 3. Änderung zur 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschränkt sich auf Teilflächen südlich und westlich der Ortslage Gornhausen, unmittelbar angrenzend an bereits bestehende Windenergiegebiete gem. der 7. Teilfortschreibung Windenergie der VG Bernkastel-Kues. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie sind dem Lageplan zu entnehmen. Es sind folgende Parzellen betroffen:
Planfläche Brauneberg-Wintrich: ca. 10 ha; Gemarkung Filzen, Flur 9, Flurstücke Nr. 346/1, 346/2 (teilweise) und 346/3 (teilweise) sowie Gemarkung Wintrich, Flur 39, Flurstück 2/6 (teilweise). Planfläche Wintrich: ca. 6 ha; Gemarkung Wintrich, Flur 38, Flurstück 9 (teilweise).

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

17.05.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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