Stadt/Gemeinde |
VG Wittlich-Land und OG Dreis und Großlittgen |
Bezeichnung des Plans |
41. Einzelfortschreibung Flächennutzungsplan und OG Dreis Bebauungsplan "Im Schwertfeld" |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Dreis beabsichtigt, zur Deckung des Bedarfes und der Nachfrage nach Wohnbauflächen sowie zur Realisierung einer im angrenzenden Bereich geplanten Kindertagesstätte die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Im Schwertfeld". Beabsichtigt sind die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gem. § 4 BauNVO (WA) sowie von Gemeinbedarfsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Kindertagesstätte". Im Zuge der Bebauungsplanung erfolgt eine Teilüberplanung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Salmpark" der Ortsgemeinde Dreis. Nach Ermittlung wesentlicher Planungsgrundlagen hat der Gemeinderat Dreis in seiner Sitzung am 10.02.2025 den förmlichen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Bebauungsplanung „Im Schwertfeld" gefasst. Ebenfalls hat der Verbandsgemeinderat das Planverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes am 26.03.2025 eingeleitet. Erforderlich sind eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land durch die Verbandsgemeinde Wittlich-Land und die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Dreis im Parallelverfahren. |
Plandokumente und Informationen |
www.VG-Wittlich-Land.de |
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22.05.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry Erbel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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