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Stadt/Gemeinde |
VG Arzfeld, OG Lichtenborn, OT Koscheid |
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Bezeichnung des Plans |
47. Fortschreibung Windenergie |
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Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist. Auf der Gemarkung Kopscheid soll eine alte Windenergieanlagen (Enercon E-70, Gesamthöhe von 149 m, Inbetriebnahme 30.05.2005) zurückgebaut und durch eine moderne WEA heutiger Größenordnung ersetzt werden (Repowering). Der planungsrechtlich zulässige Abstand von der maximal 2-fachen Höhe der neuen Anlage zur Altanlage wird eingehalten, allerdings liegt der neue Standort nicht in einem ausgewiesenen Sondergebiet für Windenergienutzung. Die neue Anlage kann nicht im bestehenden Windenergiegebiet nördlich von Kopscheid platziert werden, weil hier der nach LEP IV, 4. Änderung geforderte Mindestabstand von 720 m zwischen dem Mastfußmittelpunkt und dem Rand der nächstgelegenen Wohnbebauung im Innenbereich nicht eingehalten werden kann. Deshalb soll nördlich angrenzend im Bereich des geplanten Repowering-Standortes ein weiteres Sondergebiet ausgewiesen werden. Das Ziel der geplanten 47. Änderung des FNP ist daher, im Bereich des geplanten Repowering Vorhabens Kopscheid ein zusätzliches Sondergebiet im Zuge einer „isolierten Positivplanung“ im Umfang von insgesamt maximal 0,1 ha auszuweisen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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28.01.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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