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  • 13.03.2025

    USA – Gegenmaßnahmen der EU

    Als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium treten voraussichtlich erste Zusatzzölle ab April in Kraft.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Am 12. März wurden von Seiten der USA Zölle von bis zu 25 Prozent auf die Einfuhr von Stahl, Aluminium und bestimmten stahl- und aluminiumhaltigen Erzeugnissen aus der EU sowie anderen Ländern verhängt. Als Reaktion plant die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen, um europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser nach ihrer Einschätzung ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen.

Es werden die derzeit ausgesetzten Maßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020 wieder eingeführt und deutlich ausgeweitet. Die Vorschlagsliste der voraussichtlich betroffenen Produkte wurde von Seiten der Kommission veröffentlicht und beinhaltet neben gewerblichen Waren auch landwirtschaftliche Produkte. Die EU-Maßnahmen werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten. Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 26. März 2025 möglich.

Weitere Informationen unter www.gtai.de und https://ec.europa.eu.

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