Inzwischen hat die US-Zollbehörde (Customs Border Protection, CBP) die Informationen zum Umgang mit dieser Vorgabe auf ihrer Website unter der Rubrik „Frequently Asked Questions“ präzisiert. Danach gilt für Waren aus Hong Kong u.a. Folgendes:
- Warenmarkierung: Die Warenmarkierung am Produkt ist auf „China“ umzustellen. Gemäß den US-Markierungsvorschriften gilt, dass Waren, die zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr in die Vereinigten Staaten nicht mit dem englischen Namen ihres Ursprungslandes gekennzeichnet sind, zusätzlichen Zöllen unterliegen. Es sei denn, sie werden entweder nachträglich ordnungsgemäß gekennzeichnet oder wiederausgeführt oder unter Aufsicht der CBP vernichtet. Die CBP weist in ihren FAQs darauf hin, dass solche Änderungen der Warenmarkierung auch noch auf US-Territorium, in sogenannten Foreign Trade Zones, durchgeführt werden können. Dies gilt auch für die nachträgliche Korrektur unsachgemäßer oder falscher Markierungen.
- Ursprungszeugnis: Waren mit Ursprung „Hong Kong“ werden vom US-Zoll weiterhin gemäß des ISO-Ländercodes „HK“ behandelt. Im Ursprungszeugnis kann daher unverändert „Hong Kong“ bzw. „HK“ als Ursprungsland angegeben werden.
- Zollanmeldungen: Auch bei Zollanmeldungen für die Einfuhr in die USA ist unverändert „HK“ anzugeben.
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Keine Strafzölle: Die Änderung der Warenmarkierung hat keine Auswirkung auf die bisher für Hong Kong geltenden regulären US-Zölle (Chapter 1-97) bzw. Zusatzzölle (Chapter 99). Es gibt keine Übertragung der für chinesische Waren erlassenen US-Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Schutzzölle (Section 301) auf Waren mit Ursprung „Hong Kong“.