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Stadt/Gemeinde |
Trier |
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Bezeichnung des Plans |
BW 75-1, 1. Änderung und Erweiterung "Luxemburger Straße in Trier-West" |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Im Bereich des westlichen Römerbrückenkopfes existieren die beiden rechtsverbindlichen Bebauungspläne BW 74 „Aachener Straße, Martinerfeld“ und BW 75-1 „Luxemburger Straße in Trier-West“ (beide rechtsverbindlich seit 25.02.2014), die im Vorfeld der Festlegung als Stadtumbaugebiet zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung aufgestellt wurden. Planungsziel der beiden Bebauungspläne war entsprechend den Zielsetzungen des Masterplans Trier-West, des Stadtteilrahmenplans sowie des „Projektes Stadt am Fluss“ neue attraktive Wohnnutzungen zu etablieren und vor allem auch die stark belasteten Straßen Aachener Straße und Luxemburger Straße verkehrlich zu entlasten und Freiräume gestalterisch aufzuwerten.). Diese Bebauungspläne beinhalten nicht die im Laufe der o. g. jüngeren Verfahren und Planungsprozesse erarbeiteten städtebaulichen Ziele. Es besteht Änderungsbedarf in den Bereichen, in denen künftig öffentliche Flächen entstehen, die anschließend eine entsprechende straßenrechtliche Widmung benötigen. Die Abweichungen betreffen im Wesentlichen Mischgebietsflächen, die zu öffentlichen Fußgängerbereichen bzw. öffentlichen Platz- und Aufenthaltsflächen mit Verbindungsfunktionen zur Mosel und zum neuen Bahnhaltepunkt West umgestaltet werden sollen. Zur Realisierung der geplanten Wege-, Platz- und Aufenthaltsflächen ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes BW 75-1 in Teilbereichen erforderlich. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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16.01.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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