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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Trier

Bezeichnung des Plans

BR 5 "Auf Reichertsköpfchen und Auf'm Koch" - 
Aufhebung Bebauungsplan

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Der Bebauungsplan BR 5 „Auf Reichertsköpfchen und Auf’m Koch“ wurde am 13.09.1963 vom Stadtrat zur Satzung beschlossen und am 22.03.1965 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan hatte das Ziel, städtebauliche Vorgaben zur Abstimmung mehrerer laufender Bauanfragen zu definieren. Die Festsetzungen des Bebauungsplans BR 5 aus dem Jahr 1965 entsprechen nicht mehr der tatsächlichen Entwicklung. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Das Plangebiet des Bebauungsplans BR 5 befindet sich im Stadtteil Ruwer-Eitelsbach im Nordosten des Stadtgebiets Trier. Der Geltungsbereich wird im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Hermeskeiler Straße begrenzt, im Norden von der Stadtgebietsgrenze und verläuft dann entlang der hinteren Grundstücksgrenzen der Hermeskeiler Straße 70 bis 82. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,74 ha.

Plandokumente und Informationen

www.trier.de


Rückmeldefrist an IHK

24.07.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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