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IHK Trier


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  • Trier, BR 2/1 „Zwischen Longkampstraße, Klemensstraße, Neuengarten und Franz-Altenhofen-Straße“, Aufhebung Bebauungsplan

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

    Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

    Foto: Claudia Molitor
    Standortpolitik

    Claudia Molitor

    Tel.: 0651 9777-921
    molitor@trier.ihk.de



Stadt/Gemeinde

Trier

Bezeichnung des Plans

BR 2/1 "Zwischen Longkampstraße, Klemensstraße, Neuengarten und Franz-Altenhofen-Straße"
- Aufhebung Bebauungsplan

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Der Bebauungsplan BR 2/1 „Zwischen Longkampstraße, Klemensstraße, Neuengarten und Franz-Altenhofen-Straße“ wurde am 28.11.1973 vom Stadtrat zur Satzung beschlossen und am 15.05.1974 öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kleinsportanlage für die damalige Grund- und Hauptschule Ruwer (heute Grundschule Ruwer).

Das Plangebiet des Bebauungsplans BR 2/1 befindet sich im Stadtteil Ruwer-Eitelsbach im Nordosten des Stadtgebietes von Trier. Der Geltungsbereich wird im Nordwesten von der Longkampstraße, im Nordosten von der Klemensstraße, im Südosten von der Straße Neuengarten und im Südwesten von der Franz-Altenhoden-Straße begrenzt. Die genaue räumliche Begrenzung ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,1 ha.

Plandokumente und Informationen

www.trier.de


Rückmeldefrist an IHK

24.07.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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