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Stadt/Gemeinde |
Trier |
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Bezeichnung des Plans |
BR 2/1 "Zwischen Longkampstraße, Klemensstraße, Neuengarten und Franz-Altenhofen-Straße" - Aufhebung Bebauungsplan |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Der Bebauungsplan BR 2/1 „Zwischen Longkampstraße, Klemensstraße, Neuengarten und Franz-Altenhofen-Straße“ wurde am 28.11.1973 vom Stadtrat zur Satzung beschlossen und am 15.05.1974 öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kleinsportanlage für die damalige Grund- und Hauptschule Ruwer (heute Grundschule Ruwer). Das Plangebiet des Bebauungsplans BR 2/1 befindet sich im Stadtteil Ruwer-Eitelsbach im Nordosten des Stadtgebietes von Trier. Der Geltungsbereich wird im Nordwesten von der Longkampstraße, im Nordosten von der Klemensstraße, im Südosten von der Straße Neuengarten und im Südwesten von der Franz-Altenhoden-Straße begrenzt. Die genaue räumliche Begrenzung ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,1 ha. |
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Plandokumente und Informationen |
www.trier.de |
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24.07.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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